Wer sein Kind (zum Beispiel aufgrund des Umzugs auf die Alpe) vom Unterricht befreien lassen möchte, findet hier das Formular dazu:

Bitte beachtet beim Ausfüllen des Formulars folgendes:

  • die Bewirtschaftung der Alpe muss durch die eigene unmittelbare Familie erfolgen (Eltern); Eltern sind also gleichzeitig mit den Kindern auf der Alpe, weil sie dort selbst beruflich tätig sind
  • Kinder dürfen nicht aus dem Grund der Mithilfe bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten auf der Alpe mitgenommen werden
  • nur das unbedingt erforderliche Ausmaß darf beantragt werden (zum Beispiel muss begründet werden, wenn das Kind zuerst von Oma und Opa betreut wird, weshalb das nicht bis zu den Ferien möglich ist)

Eine Begründung könnte zum Beispiel wie folgt lauten: „Die gesamte Familie befindet sich aufgrund der Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten im beantragten Zeitraum auf der Alpe ...“.